Beiträge

Worum handelt es sich?
Die Beiträge werden im Rahmen der verfügbaren Mittel auf folgende Bereiche aufgeteilt: 

  • Kultur, wissenschaftliche Forschung, Kunst;
  • Bildung und Ausbildung;
  • Sport, Erholung und Freizeit;
  • Umwelt, Zivilschutz; 
  • soziale, religiöse, fürsorgliche Bereiche;
  • Jugend;
  • Familie;
  • wirtschaftliche Entwicklung und Schutz der Interessen von Verbänden.

Wer hat den Zugang zu den Gemeindebeiträgen?
Zu den Gemeindebeiträgen haben Zugang öffentliche Körperschaften oder Vereine, Stiftungen, Beiräte, O.N.L.U.S (gemeinnützige Organisationen), Genossenschaften oder andere Organisationen, welche im Besitz eines formell korrekten Gründungsaktes und einer Satzung sind und keine Gewinnabsicht haben mit einer statuarischen Tätigkeit welche sich exklusiv oder vorzugsweise in einem oder mehreren der folgenden Bereichen bewegt: Kultur, Wissenschaft, Kunst, Bildung und Ausbildung, Sport, Freizeit, Umwelt, Sozialwesen, Religion, Fürsorge, Jugend, Familie, Zivilschutz, Wirtschaftsentwicklung und Schutz der Interessen von Verbänden.
Außerdem müssen private Rechtsträger im Verzeichnis der Vereine und der anderen privaten Organisationen eingetragen sein, laut Art. 32 der Gemeindeverordnung und zwar in jenem Bereich für welchen ein Beitrag angesucht wird.
Keinen Zugang zu den Gemeindebeiträgen haben Rechtsträger, welche sich im Zustand von Säumigkeit bei Zahlungen zu Gunsten der Gemeinde Leifers befinden und jene Rechtsträger, welche in den letzten drei Jahren bei Ansuchen um einen Beitrag absichtlich falsche Angaben erklärt, bzw. wichtige Angaben unterlassen haben.

Termine und Fristen
Die Beitragsansuchen für die ordentlichen Tätigkeiten müssen endgültig innerhalb 28. Februar (29. Februar bei Schaltjahren) bzw. innerhalb 30. September im selben Jahr eingehen, in welchem die Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.

Die Bewertung in Bezug auf die verdienstvollen Beitragsansuchen, die Festlegung der zugelassenen Ausgabe und die Höhe des Maximalbeitrages sowie die Bewertungstätigkeit der Beitragsansuchen fallen in den Zuständigkeitsbereich einer eigenen Kommission, welche vom Gemeindeausschuss innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Zusammensetzung von Kommissionen, ernannt wird.
Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern: dem Direktor des zuständigen Amtes, welcher den Vorsitz einnimmt, zwei Verwaltungsmitarbeitern, Angestellte der Gemeinde Leifers, dem Bürgermeister und dem Vize-Bürgermeister.

Was muss beachtet werden?
Die Ansuchen, unterschrieben vom gesetzlichen Vertreter des antragstellenden Rechtsträgers, müssen mittels vorgegebener Formulare, welche von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt werden, eingereicht werden oder zumindest müssen diese die wesentlichen Bestandteile und vorgesehenen Erklärungen enthalten.


Rechtsquellen
Art. 2, Landesgesetz 22. Oktober 1993, Nr. 17
Gemeindeverordnung


Beitragsformen
Beiträge für Investitionen
Beiträge für ordentliche Tätigkeit
Beiträge für Projekte


Zuständig